Independent Business Review (IBR)
Die unabhängige UnternehmensbeurteilungFür kerngesunde Unternehmen bis hin zu Unternehmen
in schwierigen Situationen.
Independent Business Review (IBR)
Die unabhängige Unternehmensbewertung
Das Wichtigste in Kürze:
Für alle Unternehmen relevant
Sowohl für kerngesunde Unternehmen bis hin zu Unternehmen in schwierigen Situationen. Zudem ist der IBR ist ein Unterstützungs-Instrument und genau deswegen sein Geld wert.
Sehr gute Entscheidungsgrundlage
Für Entscheidungen aller Art, z.B. Investitionen, Kreditaufnahmen, Geschäftsübernahmen, Abfindungen, Nachfolgeregelungen, Unternehmensfortführungen.
Hohe Relevanz für die wichtige Adressaten
Zum Beispiel Geschäftsführung, Banken, wichtige Hersteller/Lieferanten/Vertragspartner.
Zunehmende Verbreitung und hohe Akzeptanz in Deutschland
Da flexibel, kostengünstig und pragmatisch.
Keine Bindung an starre IDW S6-Vorgaben
Keine (rechtliche und sonstige) Vorgaben wie zB bei einem IDW S6 – gleichwohl deutlich mehr und belastbare Substanz im Vergleich zu einem bloßen „Quick-Check“.
Unabhängigkeit der Beurteilung
Wichtig für die Reputation und Glaubwürdigkeit der Unternehmensbeurteilung.
Haftung übernehmen die Ersteller
Ersteller haften auf Basis von Vertrag/AGB/Gesetzen für den durch sie erstellten IBR.
Schutz von Unternehmen
Bestmöglicher Schutz von Unternehmen und berechtigten Empfängern des IBR durch einen nachzuweisenden angemessen dotierten Versicherungsschutz.
Vorteile des Unternehmensbewertung auf einen Blick
Erstellung durch unabhängige Experten
Keine rechtlichen Vorgaben
Kostengünstiger als IDW S6-Gutachten
Kürzere Erstellungszeiten
In allen wirtschaftlichen Lagen
Jetzt Angebot für die Erstellung eines Independet Business Review vom erfahrenen Expertenteam anfordern.
Auf die konkreten Anforderungen des betreffenden Einzelfalls eine zugeschnittene und maßgeschneiderte unabhängige Unternehmensbewertung. Hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis. Erfahrene Experten. Flexibel ohne rechtliche Vorgaben.
Was ist ein Independent Business Review?
- UNABHÄNGIGKEIT:
- Der IBR wird durch einen unabhängigen Experten erstellt.
- Absolute WAHLFREIHEIT und FLEXIBILITÄT beim IBR:
- Keine rechtlichen Vorgaben zu beachten!
- Es gilt die Vertragsfreiheit!
- Alle Entscheidungen (Auswahl des Ersteller/Experten, Inhalt des IBR) sind zwischen den Beteiligten frei verhandelbar!
Der IBR ist so zu gestalten und durchzuführen, wie damit den Zielen des Unternehmens und der Auftraggeber am besten gedient ist! - Für den IBR braucht nur das zu beauftragt werden, was sinnvoll und notwendig ist – ein nur irgendwelche „Normen“ zu erfüllender „Klimbim“ kann entfallen.
- HERVORRAGENDES Preis-Leistungs-Verhältnis beim IBR:
- Durch die Fokussierung auf notwendige und sinnvolle Inhalte verzichtet der IBR auf überflüssigen Ballast und weist somit innerhalb der unterschiedlichen Gutachten-/Beurteilungstypen ein besonders günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis auf.
- WER wählt den unabhängigen Experten/Ersteller aus?
- In der Regel das betreffende Unternehmen selbst!
- Bei der Auswahl des Experten erfolgt häufig eine enge Abstimmung mit den vorgesehenen Adressaten (z.B. Banken, Gesellschafter, wichtige Lieferanten, ggfs. auch Kreditversicherer).
- WER gilt als unabhängiger Experte?
- Person mit guter Fach- und vor allem Branchenkenntnis, z.B. Unternehmensberater, Branchenkenner, ggfs. auch in Kooperation mit Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt.
- Einen IBR sollte man ausschließlich an Profis beauftragen.
- Der IBR stellt kein Experimentierfeld („Jugend forscht“) für unerfahrene „Schönwetter-Berater“ dar.
- INHALT des IBR:
- Ertrags-, Finanz- und Liquiditätssituation.
- Strategie, Weiterentwicklung, Handlungsoptionen/-alternativen.
Zukunftsfähigkeit, Geschäftsmodell, Zielgruppen-Analysen etc. (ABC-Analysen). - SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Möglichkeiten, Risiken).
- Das Unternehmen in Relation zum Markt und seinen Wettbewerbern.
- Schwachstellen- und Potenzialanalyse.
- Beurteilung bereits vorliegender Planungen des Unternehmens (GuV, Bilanz, Liquidität).
- Unterstützung bei der Erstellung oder Weiterentwicklung einer integrierten Finanzplanung.
- ANLÄSSE zur Erstellung eines IBR, z.B.
- Größere Investitionen.
- Größere Kreditaufnahmen.
- Umfinanzierungen,
B. Optimierung der Fremdkapitalstruktur, teilweise Umschichtung auf z.B. hybride (ggfs. Mezzanine) Finanzierungsformen - Kauf oder Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen.
- Validierung der Unternehmensstrategie, z.B. Fokussierung auf wirtschaftliche Kernbereiche oder Erweiterung des Leistungsportfolios.
- Aufnahme neuer Gesellschafter/Anteilseigner oder Abfindung bisheriger Gesellschafter.
- UMFANG eines IBR:
- … geht über einen „Quick-Check“ (360-Grad-Check) hinaus und ist somit tiefergehender und regelrecht substantiiert. Genau deswegen stellt der IBR eine belastbare Grundlage für qualifizierte Entscheidungen dar.
- … Jahresabschluss und BWA bilden lediglich den Ausgangspunkt für die Beurteilung. Hinzugezogen werden darüber hinaus alle relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Informationen und Kennzahlen, bis hin zu einer validen Aussage über Organisationsstrukturen und Prozessabläufe.
- … nicht nur die „hard facts“ sind für ein valides Urteil von Bedeutung, sondern auch die „soft skills“ des Unternehmens.
- ABGRENZUNG zum IDW S6:
- Der IDW S6 bildet das relevante Gutachtenformat für Krisenunternehmen.
Hingegen richtet sich der IBR gleichermaßen an gesunde, durchschnittliche und wirtschaftlich schwache Unternehmen.
(Hinweis: IDW = Institut der Wirtschaftsprüfer.)
- Der IDW S6 bildet das relevante Gutachtenformat für Krisenunternehmen.
Ganz wichtig:
Der IBR und der IDW S6 weisen insoweit in der Regel unterschiedliche Zielrichtungen und Einsatzwecke auf!
-
- Der IDW m u s s zwingend zahlreichen Vorgaben genügen, u. a. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Hingegen ist der IBR n i c h t an starre Normen oder gar rechtliche Vorgaben gebunden. - Für den IBR verständigen sich das Unternehmen (Geschäftsführung/ Vorstand), der Experte/Ersteller und die ggfs. sonstigen Beteiligten (z.B. Banken, Gesellschafter) frei nach sinnvollem Ermessen auf den Umfang und die Art der Durchführung.
- Genau das kennzeichnet den IBR als flexibel, leistungsstark und pragmatisch.
- Sollte sich im weiteren Verlauf immer noch herausstellen, dass das betreffende Unternehmen ein Sanierungsgutachten gemäß den entsprechenden Vorgaben des IDW S6 benötigt, so bietet der IBR hierfür bereits eine wertvolle Grundlage.
Schließlich wurden zahlreiche wesentliche Informationen, Planungen etc. des Unternehmens ja bereits für den IBR erhoben und evaluiert.
- Der IDW m u s s zwingend zahlreichen Vorgaben genügen, u. a. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Das bedeutet, dass ein in den IBR investiertes Geld immer eine sinnvolle Investition darstellt und somit kein Geld „aus dem Fenster“ geworfen wird.
Special: Der IBR als geeignetes Beurteilungsinstrument aus Sicht der Banken (z.B. für Kreditanfragen)
Notwendigkeit des IBR
Sofern sich ein Unternehmen nicht in einer Krise befindet, entfällt in der Regel die Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit zur Erstellung eines (komplexen, umfangreichen) IDW S6-Gutachtens – eben auch aus Bankensicht.
Absicherung der Banken
Auf der anderen Seite müssen sich die Banken aufgrund rechtlicher Vorgaben umfänglich bei Gewährung/Ausweitung und Neustrukturierung von Krediten ausreichend absichern.
Siehe hierzu z.B. die Vorgaben gemäß ‚MaRisK‘ (Abkürzung für: ‚Mindestanforderungen an das Risikomanagement‘) – auch in Verbindung mit den Regelungen im Rahmen von „Basel I bis IV“.
IBR als bewährtes Mittel
An dieser Stelle bietet sich der IBR als ein gutes Beurteilungs-Instrument an:
- Auf die KONKRETEN Anforderungen des betreffenden Einzelfalls zugeschnitten – also maßgeschneidert (und nicht „irgendwelchen abstrakten“ Anforderungen entsprechend).
- Klare Vorab-Abstimmung zwischen Unternehmen / Bank / Experte VOR Start der IBR-Analyse.
Klare Agenda / klarer Umfang / klarer Kostenrahmen / klarer Zeitrahmen.
Special: Haftungsfragen rund um den IBR:
- Für das Kurzgutachten und die dort abgegebenen Empfehlungen haften die Ersteller des IBR auf Basis des Projektvertrages, ihrer AGB und im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen.
- Es ist ein angemessener dotierter Versicherungsschutz seitens der Ersteller beispielsweise in Form nachzuweisen (Beraterhaftpflichtschadenversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung).
Warum ist eine unabhängige Bewertung (IBR) sinnvoll?
Was sich bereits international seit einigen Jahren bewährt hat – findet nun auch in Deutschland Einzug: Die unabhängige Unternehmensbewertung – Independent Business Review (IBR).
Für alle Arten von Unternehmen – für alle Unternehmenssituationen – vom gesunden Unternehmen über durchschnittliche Unternehmen bis hin zum Krisenunternehmen.
Umfassender Unternehmensüberblick – und zugleich eine gute Grundlage für Entscheidungen.
Frei verhandelbar zwischen den relevanten Geschäftsparteien – keine starren Vorgaben wie z.B. beim IDW S6.
Eine zugleich kostengünstige, pragmatische und flexible Form der Unternehmensprüfung – verbunden mit einem hohen Ansehen in der Geschäftswelt!
Unser IBR Expertenteam
Ihr Ansprechpartner Michael Danell
Expertenteam IBR.
Wir prüfen objektiv die aktuelle Lage Ihres Unternehmens und unterstützen dabei, die finanzwirtschaftliche Lage sowie die Ertrags-, Liquiditäts- und Finanzsituation Ihres Unternehmens zu bewerten.
