Kurz – Darstellung:
- Zunehmende Verbreitung und hohe Akzeptanz auch in Deutschland –
da flexibel, kostengünstig und pragmatisch. - Geeignet für alle Unternehmen (gesunde/erfolgreiche bis hin zu kriselnden Unternehmen).
- Sehr gute Entscheidungsgrundlage für Entscheidungen aller Art,
zB Investitionen, Kreditaufnahmen, Geschäftsübernahmen, Abfindungen, Nachfolgeregelungen. - Daher hohe Relevanz für relevante Adressaten, zB: Geschäftsführung, Banken, wichtige Hersteller/Lieferanten/Vertragspartner.
- Keine Bindung an starre (rechtliche und sonstige) Vorgaben wie bei einem IDW S6 – jedoch deutlich mehr und belastbare Substanz im Vergleich zu einem bloßen „Quick-Check“.
- Unabhängigkeit der Beurteilung – wichtig für die Reputation und Glaubwürdigkeit der Unternehmensbeurteilung.
- Ersteller haften auf Basis von Vertrag/AGB/Gesetzen für den durch sie erstellte IBR – und schützen berechtigte Empfänger der IBR durch einen nachzuweisenden angemessen dotierten Versicherungsschutz.
Gerade durch die Pandemie bedingt stehen Unternehmen vor Herausforderungen der fortlaufend aufkommenden finanzwirtschaftlichen Veränderungen, die Fragestellungen rund um Liquiditätssicherung und Kreditwürdigkeit auf die tägliche Agenda stellen. Aber auch bei Geschäftsübernahmen oder Nachfolgeregelungen liefert das IBR eine sehr gute Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführung, Banken sowie wichtige Vertragspartner.
Was ist ein Independent Business Review?
Ein Independent Business Review (kurz IBR) stellt eine von unabhängigen Experten erstellte Unternehmensbewertung dar, die die aktuelle Wirtschaftslage und Leistungs- sowie Liquiditätsfähigkeit eines Unternehmens darlegt – über die Standards wie Bilanz, BWA etc. hinausgehend. Es handelt sich um eine solide Beurteilung mit fachmännischen Prüfungskriterien. Zu den Experten zählen branchenerfahrene wie beispielweise Unternehmensberater, Rechtsanwälte und Steuerberater, die gemeinsam aus den einzelnen Disziplinen das Bewertungsgutachten erstellen. Zudem kann das IBR als professionell erstellte Unternehmensbewertung als solide Grundlage für das IDW S6-Gutachten dienen, welcher basierend auf dem IBR weiterentwickelt werden kann.
Seit Jahren ist bereits das IBR im angelsächsischen Wirtschaftsraum (USA, Kanada, Großbritannien etc.) sowie international verbreitet und erfährt positive Aufmerksamkeit und hohe Akzeptanz in der Geschäftspraxis.
Nicht nur durch Krisen angeschlagenen Unternehmen findet das Independent Business Review Anwendung. Auch bei leistungsstarken Firmen kann das IBR Grundlage für die weitere Unternehmensplanung darstellen. Kritische Aspekte der zukünftigen Leistungsfähigkeit können aufgedeckt und rechtzeitig erkannt werden. Daher ist diese unabhängige Unternehmensbewertung der finanzwirtschaftlichen Unternehmenslage entscheidend und eignet sich zur Beurteilung der weiteren Wettbewerbsfähigkeit – auch aus Sicht eines Stakeholder – bestens.
Das Independent Business Review erfreut sich auch in Deutschland immer zunehmender Beliebtheit und hoher Akzeptanz, weil es keinen starren Vorgaben rechtlicher und sonstiger Natur unterliegt, wie beispielweise beim IDW S6-Guthachten, sondern flexibler, pragmatischer und kostengünstiger erstellt werden kann. Jedoch ist es weitaus umfangreicher und detaillier als ein bloßer Quick-Check.
Das IBR unterstützt dabei, eine solide und glaubwürdige Unternehmensbeurteilung durch Experten zu erstellen, die den Unternehmen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie entscheidende Ergebnisse liefern kann. Aber auch gerade bei komplexen Sachverhalten eines Unternehmens, welches zwingend einen Kredit benötigt, um wieder den Liquiditätsfluss herzustellen, kann ein IBR eine enorme Entscheidungsunterstützung für das Finanzierungsinstitut sein.
Welchen genauen Zweck hat das Independent Business Review im Zuge einer Kreditanfrage?
Angelehnt an die Vorstufe des IDW S6 Gutachtens bildet das Independent Business Review eine unabhängige Beurteilung für krisenangeschlagene Unternehmen. Wesentlicher Vorteil ist nicht nur die kostengünstigere und schnellere Erstellung dieses Kurzgutachtens, sondern auch die objektive und transparente Entscheidungshilfe, die als Basis für Neubewertungen oder auch für Kreditgeber dienen.
Das Kurzgutachten beinhaltet eine umfassende Darstellung der Ist-Situation betreffend die vermögens- und wirtschaftlichen Aspekte und prognostiziert die zukunftsfähige Entwicklung des Unternehmens. Der Report der Analyse umfasst die Beurteilung des Geschäftsmodells am Markt sowie des Wettbewerbs und liefert zudem Handlungsoptionen sowie Strategiemaßnahmen nicht nur als Informationsgrundlage, sondern als notwendige Entscheidungsgrundlage, um den Fortbestand des Betriebs durch Kreditgewährung zu sichern.
Wie unterscheidet sich das IBR im Gegensatz zum IDW S6-Gutachten?
Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass ein IDW S6-Gutachten in der Regel für Unternehmen in einer deutlichen Krisensituation erstellt werden, während das IBR auch für gesunde Unternehmen in Auftrag gegeben werden. Daher hat das Independent Business Review häufig eine andere Zielsetzung als ein IDW S6-Guthachten.
Die Analyse des IBR ist häufig deutlich geringer und damit auch kostengünstiger. Zudem liegen dem IBR keine rechtlichen Normen vor, was die Erstellung selbst anbelangt. Diese können frei nach sinnvollem Ermessen vereinbart werden. Im Gegensatz dazu unterliegt das IDW S6-Gutachten ausdrücklich vorgegebenen Standards (siehe bspw. das IDW/Institut der Wirtschaftsprüfer). Daraus resultiert ein höherer Komplexitätsgrad und damit ein deutlich höherer Grad der zugrundeliegenden Anforderungen und Vorgaben eines IDW S6-Gutachtens. Werden die erforderlichen Vorgaben in einem IDW S6-Gutachten nicht erfüllt, wird dieses als solches nicht akzeptiert bzw. gewertet werden.
Wer haftet für den Indepentent Business Review?
Für das Kurzgutachten und die dort abgegebenen Empfehlungen haften die Ersteller des IBR auf Projektvertragsbasis, ihrer AGB und im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen. Es ist ein angemessener dotierter Versicherungsschutz seitens der Ersteller beispielsweise in Form einer Beraterhaftpflichtschaden- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Welche Vorteile bietet das Kurzgutachten IBR?
Das Independent Business Review ist eine fundierte Darstellung der betriebswirtschaftlichen Lage eines krisenbeschädigten durch ein neutrales Verfahren, bei dem unabhängige Fachleute eine treffsichere und detaillierte Situationsanalyse mit Zukunftsperspektiven aufzeigen, die als solide Basis bei Finanzierungsentscheidungen dienen, um zwingend benötigten Finanzierungshilfe zu erhalten.
Aufgrund der frei bestimmten Anforderungen der Erstellung eines IBR ist diese Variante die flexiblere und kostengünstigere Lösung.
Sollte sich im Zuge der Analyse des Independent Business Review herausstellen, dass die Situation des betreffenden Unternehmens sich doch in einer Krisensituation befindet, können die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse als Grundlage für die Verwendung innerhalb des IDW S6-Gutachtens genutzt und verwertet werden. Daher punktet das IBR zweifach: Einmal als kostengünstigere und flexiblere Schnelllösung zur Finanzierungsentscheidung und als professionelle Grundlage für ein IDW S6-Gutachten in einer Krisensituation.
Warum sollte ein externer Berater für die unabhängige Unternehmensbewertung beauftragt werden?
Ein externer unabhängiger Berater kann aus einem 360 Grad Blickwinkel objektiv die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens erfassen und analysieren. Wettbewerbsvorteile und Positionierung wie auch die Analyse des Geschäftsmodells sowie der Stärken und Schwächen gehörten zur ganzheitlichen Bewertung.
Die Gesamtbeurteilung der Ist-Situation, die Bewertung der kurzen und langfristigen Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage umfasst im Detail die Beurteilung.
Basierend darauf wird die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens geprüft und eingeschätzt: Zukunftsszenarien, Bewertung der Strategie wie auch Marktprognosen mit Chancen und Risiken umfassen den Independent Business Review.
Anne, Frank, Uwe, Heike … freuen sich – denn der IBR hilft ihren Unternehmen und deren Kapitalgebern.
Anne …
ist eine erfolgreiche Unternehmerin in den Mit-Vierzigern.
Ihr Betrieb schreibt seit Jahren gesunde schwarze Zahlen –
sie kann nachts gut schlafen und ist noch voller Pläne.
Jetzt möchte sie es noch einmal wissen und einen weiteren Standort eröffnen, um den Markt und das Angebotsportfolio noch besser für die Zukunft abzusichern.
Grundstückskauf, Betriebsgebäude, Anlage- und Vorratsvermögen –
es steht eine größere Summe an Investitionen an.
Annes‘ jüngerer Bruder und die ältere Schwester sind die beiden Mitgesellschafter im Unternehmen – und stehen der geplanten Investition noch skeptisch gegenüber:
Warum so groß investieren, wenn doch (bisher) alles ganz gut läuft ?
Mit Hilfe eines IBR gelingt es Anne, nicht nur ihre beiden Geschwister, sondern auch die verantwortliche Entscheiderin ihrer Hausbank zu überzeugen:
Der kompetente IBR-Berater durchleuchtet zunächst das Unternehmen hinsichtlich der wesentlichen Z-D-F (Zahlen-Daten-Fakten) und fokussiert dabei auf die entscheidenden Stärken/Schwächen sowie Chancen/Potenziale und Risiken.
Gemeinsam mit Anne und ihrer Buchhaltungs-Leiterin evaluiert der IBR-Berater die vorliegende 4-Jahresplanung – dabei wahrt er stets seine unabhängige Sichtweise.
Natürlich wird die Planung auch einem „Stress-Test“ unterzogen – dabei wird geprüft, bis zu welchen wirtschaftlichen und finanziellen Parametern die „Planung“ hält, also im nachteiligsten Fall gerade noch Gewinne geschrieben werden.
Im folgenden Gespräch mit den beiden Geschwistern ist der IBR-Berater mit von der Partie – natürlich auch im Bankgespräch.
Die Kompetenz, Erfahrung und Übersicht des IBR-Beraters überzeugen die Anwesenden – sie haben ein gutes Gefühl, als Anne ihr Investitions-Vorhaben und die Finanzierung durch die Hausbank zur Entscheidung stellt.
Frank …
… ist ein kerniger, vitaler Unternehmer, der mit beiden Beinen mitten im Leben steht.
Allerdings schiebt Frank einen ganz schönen Frust mit sich herum:
Trotz einer regelmäßigen 60-Stunden-Woche geht es mit seinem Betrieb und den Geschäftszahlen nicht vorwärts.
Zwar werden Jahr für Jahr mäßige Gewinne erwirtschaftet – aber eigentlich könnte und müsste „mehr drin“ sein.
Frank fragt sich, ob seine Geschäftsstrategie passend ist, ob die Arbeitsabläufe stimmen und ob und wo noch gute Verbesserungs-Potenziale gegeben sind.
Ein Geschäftsfreund von Frank hat gute Erfahrungen mit der Beratung durch einen IBR-Experten gemacht – und empfiehlt diesen an Frank.
Bereits im ersten Kennenlern-Gespräch ist Frank ganz angetan vom IBR-Berater – hier möchte nicht etwa irgendein „Berater-Fuzzi“ sein „Standard-Programm“ verkaufen – sondern der Berater geht ganz genau auf die Erwartungen und den Bedarf von Frank ein.
Frank und der IBR-Experte setzen den Beratungsvertrag genau so auf, dass die Inhalte genau auf das Unternehmen zugeschnitten sind und ihm auch wirklich weiterhelfen. Alles andere ist überflüssig.
Frank hat insofern auch die Möglichkeit, mit seinem Team praxisnah an der Beratung aktiv mitzuwirken. Gemeinsam wird die „Performance“ seines Unternehmens durchleuchtet – vom Großen in’s Kleine – vom Kleinen in’s Große.
Frank und sein Team sind positiv überrascht von den frischen Fragen und Ansätzen des IBR-Experten: Endlich mal jemand, der nicht aus grauer Theorie heraus nur so „daher schwafelt“, sondern jemand, der auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abholt und mitnimmt.
Aus einem „geht nicht“ und „haben wir schon immer so gemacht“ wird plötzlich ein „lassen wir es uns versuchen“ und „na klar, wir schaffen das“.
Frank findet es prima, dass sich in seinem Unternehmen plötzlich ein richtig guter Team-Spirit entwickelt – gemeinsam werden gute Maßnahmen und erste Schritte formuliert – und umgesetzt.
Schon nach kurzer Zeit kann Frank den Erfolg der Beratung an seinen Zahlen ablesen. „Jetzt bloß nicht auf den ersten Früchten ausruhen“, heißt die Devise. Daher ist Frank dankbar dafür, dass er und der Berater in ihrem Beratungsvertrag direkt drei halbtägige Follow-up-Termine vereinbart haben, von denen einer „online“ erfolgt.
Frank und seinem Team ist nun der große Sprung nach vorne
gelungen – für die weitere Zukunft haben er und sein Team „es raus“, wie man Verbesserungsprozesse angeht und mit Erfolg umsetzt. Und für alle Fälle kann sich Frank immer noch an den IBR-Experten wenden, der ja das Unternehmen schon gut kennt und an seinem Erfolg „mitfiebert“.
Uwe …
… hat irgendwie „Pech“ gehabt. Durch die Corona-Pandemie ist seine Firma dank Kurzarbeit und diverser Unterstützungen noch richtig gut durchgekommen. Die Verknappung auf dem Markt für Vormaterialien und sogar die Lieferengpässe bei den Computer Chips haben seinem Unternehmen nur wenig geschadet. „Gut durch die Krise gekommen“, könnte man sagen.
Doch von anderer Seite ist Ungemach auf Uwe und seinen Betrieb zugekommen. Innerhalb kurzer Zeit hat er zwei seiner tüchtigsten Mitarbeiter durch Abwanderung und eine Dauererkrankung verloren. Ein wichtiger Großkunde ist abgesprungen, was sich sofort in den monatlichen BWA-Ergebnissen und in der Liquidität nachteilig bemerkbar macht.
Zeitgleich haben der Vorstand und die Kreditbetreuerin seiner Hausbank gewechselt. Während bisher die Bilanz- und GuV-Zahlen sowie die BWA-Ergebnisse seitens der Hausbank als „noch so gerade ok“ angesehen wurden, wirft die Hausbank nun einen betont kritischen Blick auf die Unternehmensergebnisse und betrachtet die weitere Entwicklung mit Argusaugen.
Im zuletzt geführten Bankgespräch deutet die Hausbank an, die Kontokorrent-Linie um satte 25 % reduzieren zu wollen, was Uwe gerade jetzt sämtlichen Spielraum in der Liquidität rauben würde –
Uwe verbringt daher einige schlaflose Nächte.
In einem Gespräch mit dem Steuerberater kommt die Idee auf, einen Experten für die Erstellung eines IBR zu beauftragen. Gesucht sind also der ‚Mann‘ oder die ‚Frau‘, welche Uwe’s Firma bei der Hausbank wieder in ein besseres Licht rückt, das bisherige Hausbank-Limit „rettet“ und dem Unternehmen somit „aus der Patsche hilft“
Über ein gutes Netzwerk gelingt es dem Steuerberater, einen soliden und anerkannten IBR-Experten zu finden und zu einem ersten Gespräch mit ihm und Uwe einzuladen.
Nun ja, der gute IBR-Experte ist von Natur selbstverständlich daran interessiert, Uwe’s Firma, wie man sagt, „aus der Patsche zu helfen“.
Gleichwohl wirbt der IBR-Experte auch für die Sichtweise der Hausbank, welche zunächst zu verstehen und hinzunehmen ist.
Der IBR-Berater berichtet aus seiner langjährigen Erfahrung in Bankkontakten, dass es beileibe nicht ausreicht, „ein paar Geschäftszahlen aufzubereiten“ und für das betreffende Unternehmen „guten Wind“ bei der Hausbank zu machen.
Vielmehr kommt es darauf an, der Hausbank als (langfristigem) Finanzierungspartner einen echten Mehrwert zu bieten, welcher möglichst nicht durch eine Gewährung zusätzlicher Sicherheiten erfolgen sollte (häufig nicht die beste Idee), sondern in einer begründeten Perspektive für bessere Geschäftsergebnisse.
Hierfür ist es erforderlich, das Unternehmen von Uwe auf den Prüfstand zu stellen – das betrifft alle Bereiche von der „Strategie“ über die Z-D-F (Zahlen-Daten-Fakten) bis zu den konkreten Ergebnissen und Abläufen auf der Mitarbeiterebene.
Als der IBR-Berater seine Ansicht schildert, kommt zunächst etwas „Panik“ bei Uwe und seinem Steuerberater auf: „Soll das etwa bedeuten, dass aus einem IBR-Gutachten ein ‚Staatsakt‘ wird ?“, und:
„Sind Sie etwa so einer, der dann ein dickes Gutachten mit vielen Seiten schreibt und uns dann noch eine ‚fette Rechnung‘ präsentiert ?“
Der IBR-Berater kennt diese Sorgen nur zu gut.
Wie beruhigend, dass der IBR-Berater sich sowohl auf „EXCEL“ sowie gute Unternehmens-Analysen versteht, dabei aber vor allem ein echter Praktiker mit hands-on-Qualitäten ist !
Uwe und sein Steuerberater erkennen, dass das Finden und Umsetzen von sogenannten „quick wins“ für den Berater im Vordergrund steht –
es wird also als Erstes genau an den Stellschrauben gearbeitet, die mit einem überschaubaren Aufwand möglichst schnelle und dabei deutliche Verbesserungen bringen.
Der Fokus von Uwe als Unternehmer und von seinen Mitarbeitenden richtet sich daher von nun vor allem auf die gemeinsam definierten „5-Big-Points“. Dabei wird die Verbesserung auch monatlich gemessen („Tracking“) und bei eventuellen Abweichungen vom Zielkurs sofort gegengesteuert.
Na klar, und wenn nun der „Mindset“ (also die innere Haltung des ganzen Teams) einen deutlichen Sprung nach vorne getan hat –
wird auch an den übrigen Kennzahlen und Prozessen gearbeitet.
Die Darstellung des IBR-Experten überzeugt Uwe und seinen Steuerberater. Doch das ist nicht der springende Punkt – zum Schluss gilt es nämlich, die Hausbank zu überzeugen.
Daher warten Uwe und sein Steuerberater noch, dem IBR-Berater den Auftrag zu erteilen. Zunächst wird ein gemeinsames Gespräch aller Beteiligten bei der Hausbank gesucht, um die geplante Vorgehensweise abzustimmen.
Gedacht – getan – umgesetzt:
Die Hausbank ist von Uwe’s proaktiver Initiative angetan, sie verspürt eine positive Aufbruchstimmung und goutiert, dass ein tatkräftiges Arbeiten an den Unternehmens-Abläufen und den Geschäftsergebnissen ansteht. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Hausbank bereit, die angedachte deutliche Reduzierung der Kontokorrent-Linie auszusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu überdenken.
Uwe, seine Führungskräfte und sein Team sind über diese Haltung der Hausbank richtig „happy“: Nun können sie mit aller Energie an den wichtigen Stellschrauben des Betriebes Verbesserungen vornehmen und müssen sich nicht täglich stundenlang damit beschäftigen, mit der Liquidität ihres Unternehmens zu „jonglieren“.
Heike, Gerlinde und Gisbert …
… sind seit vielen Jahren bei der Mustermann GmbH angestellt:
Heike hat eine tolle Handwerker-Laufbahn hingelegt, ihr Meisterbrief prangt stolz am Eingang in der Kundenwartezone. Auf exzellente Weise führt sie ihr Team von 15 „Produktiven“ und 4 Auszubildenden.
Gerlinde ist eine überzeugende Verkäuferin vom Feinsten, welche weit über die Stadtgrenzen bekannt ist und sich über die Jahre einen guten Kundenstamm aufgebaut hat.
Gisbert ist für das „Kaufmännische“ und die Finanzen/Buchhaltung im Unternehmen zuständig. Durch seine erfrischende Art hat er im Betrieb diese Themen „aus der Staubecke herausgeholt“ und das tägliche Arbeiten mit Kennzahlen zu einer guten Gewohnheit für den „Chef“ und seine Mitarbeiter gemacht.
Wo wir doch gerade vom „Chef“ sprechen … :
Der „Chef“ und Firmengründer ist inzwischen 73 Jahre alt geworden und erfreut sich bisher einer guten Gesundheit. Nun kommt das unvermeidliche „Aber“, denn dem Chef fehlt eine gute Nachfolgerin bzw‘ ein guter Nachfolger. Sämtliche Bemühungen „jemanden zu finden“, sind bisher aus den verschiedensten Gründen in’s Leere gelaufen.
„Wie wäre es denn nun“, fragen sich Heike, Gerlinde und Gisbert, „wenn wir drei die Unternehmensnachfolge antreten und die Anteile von unserem Chef übernehmen ?“
Aus dieser spontanen Überlegung ergeben sich im Nu weitere Fragen:
Sollen wir die Anteile „auf einmal“ übernehmen – oder stufenweise ?
Wie teuer wird der „Kaufpreis“ für das Unternehmen werden ?
WAS ist das Unternehmen eigentlich wert ?
Mit welchen Rückflüssen/Ergebnissen müssen wir in den nächsten Jahren kalkulieren, um unseren Kaufpreis in absehbarer Zeit wieder zu amortisieren ?
Wie können wir eine solide Finanzierung zum Kauf der Unternehmens-Anteile sicherstellen ?
Können wir unserem Chef als möglichen Verkäufer auch alternativ oder teilweise andere Modelle als den „Barkauf“ anbieten ?
Eignen sich beispielsweise auch Mezzanine (hybride) Finanzierungsformen – zumindest für die Finanzierung eines Teils des Kaufpreises ?
Fragen über Fragen … .
Heike, Gerlinde und Gisbert kommen nach guter Überlegung zu dem Schluss, sich an einen erfahrenen Berater mit „Senior-Qualitäten“ zu wenden. Ihre angedachte Unternehmens-Übernahme ist schließlich eine Vertrauenssache und wird ihren weiteren Lebensweg nachhaltig prägen und beeinflussen. Gesucht ist also die Beraterin oder der Berater, welche nicht nur über die einschlägigen Fachkenntnisse verfügen, sondern darüber hinaus eine Persönlichkeit mit Erfahrung und einem breit aufgestellten Blick über die verschiedenen Aspekte der Unternehmensführung versehen ist.
Kurzum – durch eine Empfehlung aus dem Bekanntenkreis erhalten Heike, Gerlinde und Gisbert die Kontaktadresse eines angesehenen IBR-Beraters.
Nun, liebe Leserin – lieber Leser dieses Blogs, was meinen Sie denn, wie diese Geschichte ihren weiteren Verlauf genommen hat ?
Um es kurz zu fassen:
Dem IBR-Berater ist eine erfolgreiche Begleitung dieser Übernahme gelungen. Mehr, als man sich das als „Laie“ manchmal vorstellen kann, ist es dabei nicht nur auf die rein „betriebswirtschaftlichen“ Aspekte angekommen. Vielmehr hat sich gezeigt, dass die Übergabe von Unternehmen bei einem bisherigen „Chef“ oder „Chefin“ häufig mit großen Emotionen verbunden ist, da ja sozusagen das „Lebenswerk“ aus der Hand gegeben wird. Zum Glück hatte unser IBR-Berater ein ausgesprochenes „Händchen“ dafür, sowohl die „Verkäuferseite“ (den Chef) als auch die „Erwerberseite“ (Heike, Gerlinde und Gisbert) auf einfühlsame Weise beim Verlauf der Übergabe zu begleiten.
Was die Finanzierung des Kaufpreises anbelangt, haben sich die Beteiligten auf eine gesunde Mischung von Finanzierungsbausteinen geeignet: Die Hälfte des Kaufpreises wird über ein langfristiges Darlehen abgebildet, knapp ein Viertel des „Unternehmenswertes“ wird über eine Leibrente zugunsten des „Chefs“ und seiner Ehefrau verrentet und das verbleibende Viertel des Kaufpreises stellt der bisherige Chef seinem „ehemaligen“ Unternehmen als partiarisches Darlehen zur Verfügung.
FAZIT:
Der IBR (Independen Business Review) findet mittlerweile auch in Deutschland Einzug und zählt als bewährte und solide betriebswirtschaftliche Unternehmensbeurteilung zum täglichen Werkzeug erfahrener Unternehmensberater.
Im Independent Business Review werden sowohl leistungsstarke wie auch krisenbehaftetete Unternehmen eingehend analysiert und auf den Prüfstand gestellt. Arbeits- und Kostenumfang eines IBR sind zwischen dem Unternehmen und dem IBR-Berater frei verhandelbar und unterliegen keinen rechtlichen Auflagen (vergleiche dazu im Gegensatz andere Formen von betriebswirtschaftlichen Gutachten).
Sollte im Verlauf einer IBR-Erstellung festgestellt werden, dass sich das betreffende Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage befindet oder das benötigte Kreditvolumen höher als zuvor angenommen ausfällt, können die bereits erarbeiteten Ergebnisse des IBR für das dann notwendig gewordene Sanierungsgutachten nach IDW S6 weiterverwendet werden.
Auch für diesen Fall steht Ihnen unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Finanzexperten jederzeit tatkräftig zur Seite.