Beratungen in 2022 mit bis zu 90% fördern lassen
mit Förderprogrammen von der BAFAMichael Danell Unternehmensberatung
BAFA-Förderung für Jung- und Bestandsunternehmen
Bis zu 90% Förderung in 2022 möglich
Hier erfahren Sie, wie Sie sich 100% Beratung bis zu 90% vom BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – fördern lassen können.
Das BAFA fördert Beratungen von Unternehmen in Deutschland durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme. Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und soll Jungunternehmer wie auch Bestandsunternehmen in verschiedenen Entwicklungsphasen unterstützen, die eine fachliche Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchten.
Förderungsfähige Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu 90% für ihre BAFA-Beratungsmaßnahme zu erhalten. Die Förderung kann jährlich einmal in Anspruch genommen werden. Möchten Sie das auch? Dann reservieren Sie sich jetzt eine kostenlose Erstberatung und lassen mich Ihr Förderungspotenzial prüfen!
Welche Unternehmen werden gefördert?
Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist speziell für kleine und mittelständische Unternehmen – auch aus der Automobilbranche – der gewerblichen Art konzipiert. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition entsprechen.
JUNGUNTERNEHMEN
die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind
BESTANDSUNTERNEHMEN
ab dem 3. Jahr nach der Gründung
UNTERNEHMEN
in wirtschaftlichen Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter
Welche Beratungsarten sind förderfähig?
Allgemeine Beratungen
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Förderprogramme, die zur Auswahl stehen. Gerne erläutern wir Ihnen, welche staatliche Förderungen Sie für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen können.
Spezielle Beratungen
- Change Management
- Unternehmerische Ausrichtung / Strategieentwicklung
- Prozessoptimierung
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Umstrukturierung
- Rekrutierungsprozess
- Nachwuchsförderung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Weiterbildung
- Personalkosten/Entlohnung
Spezielle Beratungen nebst Folgeberatung
- Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmer/innen
- Vertiefung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung
- Fachkräftegewinnung und -sicherung
- Gestaltung der Arbeit
- Unternehmer/innen mit anerkannter Behinderung
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
Welche Förderhöhe kann beantragt werden?
Die individuelle Förderhöhe hängt vom Standort und von der aktuellen Lage des Unternehmens ab. Hier ein kurzer Überblick:
- 50% bis maximal 90% der Netto-Beratungskosten
- Je nach Standort und Art der Beratung*
- Umsatzsteuer trägt der Unternehmer
Die einzelnen Fördermöglichkeiten können aus der BAFA-Fördertabelle entnommen werden:
* neue Bundesländer: 80% (ohne Berlin und Region Leipzig), Region Lüneburg: 60 %, alte Bundesländer mit Berlin und Region Leipzig: 50 %, Bundesweit – standortunabhängig: 90%)

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Förderung des unternehmerischen Know-hows, PDF Stand Juni 2019
Ablauf der Antragstellung
Bei der Antragstellung müssen folgende Formalia eingehalten werden:

Kostenloses Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Gespräch über die Zuwendungsvoraussetzungen mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Bestandsunternehmen können frei entscheiden, ob sie ein Informationsgespräch führen möchten.

Online Antragstellung an BAFA
Zwischen dem Informationsgespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Nach Ausstellung des Bestätigungsschreibens durch das BAFA kann der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden.

Prüfung Fördervoraussetzungen durch DIHK
Die Leitstelle (DIHK) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet eine Eingangsbestätigung sowie innerhalb von ca. 10 Tagen ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung.

Beginn der Beratung durch uns
Die Leitstelle (DIHK) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet eine Eingangsbestätigung sowie innerhalb von ca. 10 Tagen ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung.

Beratervertrag & Honorarvereinbarung
Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Dann wird ein Beratervertrag mit dem ausgewählten Berater abgeschlossen, in dem das Honorar vereinbart wird.

Beginn Beratungs- und Umsetzungsphase (maximal 6 Monate)
Die Beratungsdauer darf maximal 6 Monate nach dem Zugang des Informationsschreibens nicht übersteigen.

Begleichung des Beraterhonorars & Nachweis
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.

Erstattung Ihrer Kosten
Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
Voraussetzungen der Bezuschussung
1. Beratung
Die Beratung durch den Unternehmensberater ist abgeschlossen.
2. Gesamtrechnung
Die Gesamtrechnung der Beratung wurde durch den Klienten / die Klientin bezahlt.
3. Abschlussbericht
Die Gesamtrechnung der Beratung wurde durch den Klienten / die Klientin bezahlt.
4. KMU-Richtlinie
Der Antragsteller – Existenzgründer/in, Unternehmer/in – entspricht der KMU Definition der Richtlinie.
5. Einreichung Antrag
Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung vollständig bei der zuständigen Leitstelle einzureichen..
6. Unterlagen
Zu den Unterlagen, die online eingereicht werden gehören:
- Verwendungsnachweisformular, das vom Unternehmer und vom Berater unterschrieben wurde
- Formular „De-Minimis-Erklärung“ und EU-KMU-Erklärung, das vom Unternehmer unterschrieben wurde
- Bestätigungsschreiben der IHK respektive HWK; Beratungsbericht des Beratungsunternehmens
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Unternehmens als Nachweis der Zahlung des Honorars
7. Förderkonflikt
Die Beratung ist nicht bereits durch andere Fördermittel gefördert worden.
8. Akkreditierter Berater
Der durchführende Berater, der frei gewählt werden kann, muss bei der BAFA akkreditiert sein.
Wie muss der Antrag gestellt werden?
- Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vorab und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
- Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich.
- Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht, ein solches Gespräch führen.
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